Ihr Energieberater für Wohngebäude
                                                                    Rainer Hofmann

Bescheinigung nach § 35c EstG

 

Alternativ zu den staatlichen Zuschüssen können die Sanierungskosten in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden.


 -  Ausstellung der "Bescheinigung von energetischen Maßnahmen zur Steuerermäßigung"