Ihr Energieberater für Wohngebäude
                                                                    Rainer Hofmann

Erstellung Energieausweise


Bei Verkauf einer Immobilie oder Neuvermietung wird ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt. 


 - wir erstellen Ihnen einen Bedarfs- oder Verbrauchsenergieausweis


Für Ihr Gebäude können Sie grundsätzlich immer einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Alternativ können Sie auch einen Verbrauchsausweis wählen, der günstiger ist, sofern die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen.
Die untere Grafik hilft Ihnen dabei festzustellen, ob ein Verbrauchsausweis für Ihre Gebäude zulässig ist. Beide Ausweise sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) rechtlich gleichgestellt und haben eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum:




 

Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis wird, basierend auf den Angaben der Nutzer, erstellt. Der Verbrauch von Warmwasser und Heizenergie der letzten drei Jahre fließt in die Berechnung ein. Er ist kostengünstiger, liefert jedoch weniger aussagekräftige Ergebnisse als der Bedarfsausweis.


Bedarfsausweis
Hierbei wird Ihr Gebäude umfassend analysiert: Der Zustand der Außenwände, des Daches, der Fenster und der Haustechnik wird gründlich geprüft. Dieser Ausweis dokumentiert unabhängig vom Nutzerverhalten die Bausubstanz, die Haustechnik und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Der daraus resultierende Endenergiebedarf dient Eigentümern sowie Kauf- und Mietinteressenten als Orientierungshilfe zur Einschätzung des zukünftigen Energieverbrauchs und der damit verbundenen Kosten.