Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es zahlreiche staatliche Fördermittel, z.B.:
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Maßnahmenkombinationen (z.B. bis 20% bei Dachsanierung, Fassadendämmung, Fenstertausch…)
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Einzelmaßnahmen (EM):
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der BAFA erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website. Die Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Fenstern und Türen, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Erneuerung der Heizungsanlage, können beliebig kombiniert werden. Sie werden mit bis zu 30.000 € (ohne Sanierungsfahrplan) bzw. 60.000 € (mit Sanierungsfahrplan) an förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr unterstützt. Der Antrag kann direkt bei der BAFA oder KfW gestellt werden. Wir stellen die erforderlichen Unterlagen für Sie zusammen und können auf Wunsch das gesamte Verwaltungsverfahren zur Einholung der Fördermittel bei der BAFA oder KfW übernehmen.
Zusätzlich geforderte Leistungen wie der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage oder die Erstellung eines Lüftungskonzepts, die für die Förderung durch die BAFA oder KfW erforderlich sind, könen wir ebenfalls leisten.
KFW - Effizienzhaus:
Ein KfW-Effizienzhaus 85 (oder besser) darf nach der Sanierung maximal 85 % des gesetzlich zulässigen Höchstverbrauchs an Heizenergie eines Neubaus nutzen. Basis dieser Berechnung ist die EnEV 2014.
Alle KfW-Standards bieten einen Tilgungszuschuss, was bedeutet, dass Sie einen Teil des Kredits nicht zurückzahlen müssen. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard und liegt zwischen 5 % und 40 %. Je höher der Effizienzhaus-Standard, desto größer die staatlichen Zuschüsse. Den KfW-Vorteilsrechner finden Sie hier.